Ergotherapie wird in der Regel von ihrem Arzt / ihrer Ärztin (Hausarzt/ Facharzt) auf einer Heilmittelverordnung 18 verschrieben.

Der Arzt kann dabei – je nach Krankheitsbild und Ziel – zwischen folgenden ergotherapeutischen Maßnahmen wählen:

  • sensomotorisch-perzeptive Behandlung
  • motorisch-funktionelle Behandlung
  • Psychisch-funktionelle Behandlung
  • thermische Anwendung (Materialbäder)
  • Hausbesuch-auch in Einrichtungen

 

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