Ergotherapie wird in der Regel von ihrem Arzt / ihrer Ärztin (Hausarzt/ Facharzt) auf einer Heilmittelverordnung 18 verschrieben.
Der Arzt kann dabei – je nach Krankheitsbild und Ziel – zwischen folgenden ergotherapeutischen Maßnahmen wählen:
- sensomotorisch-perzeptive Behandlung
- motorisch-funktionelle Behandlung
- Psychisch-funktionelle Behandlung
- thermische Anwendung (Materialbäder)
- Hausbesuch-auch in Einrichtungen
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